Standpunkte zur Windkraft

Der Vere­in Gegen­wind Hochbühl e. V. hat mir einen Fra­genkat­a­log zum The­ma Wind­kraft geschickt. Es ist glaube ich klar, dass ich eine deut­lich andere Posi­tion vertrete. Wind­kraft ist ein uner­lässlich­er Baustein für die Trans­for­ma­tion in der Energiewende. Ich bin Johannes Übel­hör, dem Frak­tionsvor­sitzen­den von Bünd­nis 90 / Die Grü­nen in der Ver­bandsver­samm­lung des Region­alver­ban­des Bodensee Ober­schwaben sehr dankbar, dass er mich maßge­blich in der Beant­wor­tung berat­en hat.

Am Ende des Textes stelle ich die Posi­tio­nen auch als PDF zum Down­load bere­it.

Was halten Sie persönlich für den richtigen Energiemix Deutschlands?

Grund­lage des richti­gen Energiemix­es für Deutsch­land ist die Energiewende. Damit ver­bun­den sind die Ziele:

  • Erre­ichung der Treib­haus­gas­neu­tral­ität — Kli­maschutz
  • Regionale Wertschöp­fung
  • Unab­hängigkeit von der Rohstoffmärk­ten
  • Sukzes­sive Reduk­tion der Nutzung fos­siler Brennstoffe
  • Hohe Ver­sorgungssicher­heit und ‑qual­ität
  • Ausstieg aus der Atom­en­ergie (2011 beschlossen von Union und FDP)
  • Aus­re­ichende Ver­füg­barkeit von Reserveka­paz­itäten und Momen­tan­re­ser­ven
  • Ein­satz von Spe­ichertech­nolo­gien (z.B. Bat­ter­iespe­ich­er und Spe­icherkraftwerke)
  • Förderung der Eigen­stromver­sorgung
  • Über­ar­beitung der Net­zent­gelt­sys­tem­atik
  • Über­tra­gungsstrom­net­ze mit aus­re­ichen­den Trans­portka­paz­itäten (Nord-Süd-Verbindun­gen)
  • Aus­bau und Anpas­sung der Stromverteil­net­ze 
  • Dig­i­tal­isierung der Strom­net­ze
  • Sicherung eines starken EU-Energiebin­nen­mark­ts mit leis­tungs­fähiger gren­züber­schre­i­t­en­der  Net­z­in­fra­struk­tur

Der richtige Energiemix leit­et sich aus obi­gen Punk­ten ab. Die „Motoren“ der erneuer­baren, kli­ma­neu­tralen Energiequellen  (Wind­kraftwerke, Pho­to­voltaikan­la­gen) müssen kon­se­quent weit­er aus­ge­baut wer­den. Ergänzend zu diesen soll­ten Bio­massekraftwerke aus­ge­baut wer­den und Wasserkraft wo es wasser­wirtschaftlich, ener­getisch, ökol­o­gisch und wirtschaftlich möglich ist, genutzt wer­den. 

Hinzu benötigt wer­den ‑wie in der alten „Stromerzeu­gungswelt“- Back­up-Leis­tun­gen, zur Opti­mierung des Betriebs  zum Aus­gle­ich von Span­nungss­chwankun­gen, Ver­mei­dung von Eng­pässen. Dazu gehören Spe­ich­er- und Pump­spe­icherkraftwerke und leis­tungs­fähige Stro­mim­port- und ‑export­möglichkeit­en, über den EU-Energiebin­nen­markt.

Zur Über­brück­ung von Dunkelflaut­en wer­den Gaskraftwerke zunehmend mehr benötigt. In gle­ichem Maße müssen es weniger Kohlekraftwerke wer­den. Bei­de Kraftwerk­stypen sind also noch Bestandteile des Energiemix­es. 

Welche Maßnahmen planen Sie kurz‑, mittel- und langfristig für den Bodenseekreis in Bezug auf Energie- und Umweltpolitik?

Kurzfristige Maßnahmen:

Bünd­nis 90 / Die Grü­nen begleit­en kon­struk­tiv, kri­tisch, fach­lich fundiert, ins­beson­dere mit Blick auf die Schutzgüter Kli­ma, Natur und Umwelt, den derzeit­i­gen Pla­nung­sprozess zur Fortschrei­bung des Region­alplans Bodensee-Ober­schwaben  Regionale Infra­struk­tur — Teil­re­gion­alplan Energie. Bis spätestens 30.09.2025 muss dieser als Satzung beschlossen wer­den. Das Wind-an-Land-Gesetz in Verbindung mit dem Winden­ergieflächenbe­darf­s­ge­setz gibt ein verbindlich­es regionales Teil­flächen­ziel von 1,8% der Regions­fläche vor. Zudem sollen in den Region­alplä­nen Gebi­ete in ein­er Größenord­nung von min­destens  0,2% der Regions­fläche für die Nutzung von Pho­to­voltaik auf Frei­flächen fest­gelegt wer­den.

Die Region hat eine Fläche von ca. 3.500 km² = 350.000 ha. Daraus ergibt sich für Winden­ergie  eine Fläche für Vor­rangge­bi­ete von ca. 6.300 ha und Pho­to­voltaik auf Frei­flächen ca. 700 ha.

Die im 2. Anhörungsver­fahren (voraus­sichtlich Mitte März bis Mitte April 2025) uns zuge­hen­den Kopi­en von Stel­lung­nah­men wer­den wir kon­struk­tiv, kri­tisch, fach­lich fundiert abwä­gen und in unsere Beratung zum Beschluss im Sep­tem­ber 2025 ein­fließen lassen.

Unstrit­tig ist schnell­st­möglich  der Aus­bau von Wind­kraftan­la­gen und Pho­to­voltaikan­la­gen zur Sicherung der regionalen Wirtschaft, zur Schaf­fung regionaler Energie­un­ab­hängigkeit und Wertschöp­fung, voran zu treiben. Überdies begrüßen Bünd­nis 90 / Die Grü­nen sehr, dass die Kom­munen zusät­zliche Ein­nah­men aus Gewerbesteuer, Ver­pach­tung von Flächen und Ein­nah­men aus einge­speis­ter Energie bekom­men.

Agri-Pho­to­voltaik sollte dringlich ins­beson­dere im Obst­bau kurzfristig und mas­siv aus­ge­baut wer­den. Bere­its heute ist die Region geprägt von Hagelschutznet­zen. Neben dem Ersatz dieser und der Erzeu­gung von Lebens­mit­teln wird damit Strom erzeugt. Beste­hende Anla­gen zeigen einen pos­i­tiv­en Mehrfach­nutzen hin­sichtlich Lebens­mit­tel­er­trag, ‑qual­ität, Wasserbe­darf und Stromer­trag. 

Ver­fahren­sträger für den Bau von Wind­kraftan­la­gen ist das Lan­drat­samt, bei den Frei­flächen-Pho­to­voltaikan­la­gen sind es die Gemein­den. Den Mandatsträger:innen in Gemeinde‑, Stadt- und Kreis­rat ist die gesellschaftliche Auf­gabe der Energiewende sehr bewusst. Dementsprechend  wer­den Sie fach­lich fundiert, kri­tisch aber kon­struk­tiv die Schutzgüter Kli­ma, Natur und Umwelt bei der Abwä­gung beach­t­end, die Beratun­gen in den Gremien begleit­en und indi­vidu­ell entschei­den. 

Ein weit­eres wichtiges kurzfristiges Ziel sehen wir in der Umset­zung der Wärmewende. Damit verbinden wir den Bau von Wärmenet­zsys­te­men [Heizkraftwerke, Nutzung von Abwärme (z.B. indus­trielle) und Umweltwärme (z.B. Seewärme) ver­bun­den mit Fer­n­wärmenet­zen]. Im Zuge von Fer­n­wärmelö­sun­gen müssen par­al­lele Maß­nah­men zur Energieeinsparung Ziel sein. Z.B. an der Gebäude­hülle, durch Opti­mierung der Gebäude­heizung (Hydraulis­ch­er Abgle­ich), ….

Weit­eres kurzfristiges Ziel muss der Aus­bau der Bre­it­band­in­fra­struk­tur sein, damit schnell­st­möglich, spätestens mit­tel­fristig,  die Dig­i­tal­isierung der Energiev­er­sorgungsnet­ze  stat­tfind­en kann. 

Mit­tel­fristige  Ziele müssen die Bün­delung von Stromkraftwerken und Spe­ich­ern  zu virtuellen Stromkraft­spe­icher­w­erken und die Dig­i­tal­isierung des Stromver­brauchs sein. Ziel muss sein, den Stromver­brauch (Bedarf) und die Stromein­speisung (Erzeu­gung und Spe­ich­er) opti­mal aufeinan­der abzus­tim­men, so dass das Gesamt­sys­tem (Erzeu­gung  — Net­ze — Ver­brauch) hochef­fizient aufeinan­der abges­timmt wer­den und dementsprechend betrieben wer­den kann.

Weit­eres mit­tel­fristiges Ziel muss die Weit­er­en­twick­lung der Energiev­er­sorgungssys­teme sein. Dazu gehört z.B. die Schaf­fung der Grund­la­gen für die langfristige Nutzung geot­her­mis­ch­er Poten­ziale, die weit­ere Opti­mierung von Net­zen und Anla­gen, die Anbindung der Indus­trie an Wasser­stoffnet­ze, die weit­ere Auss­chleusung von fos­silen Brennstof­fen und Ersatz durch Wasser­stoff oder Elek­triz­ität.

Langfristig sieht Bünd­nis 90 / Die Grü­nen große Poten­ziale bei der Nutzung mit­teltiefer und tiefer Geot­her­mie sowie der Nutzung von Umwelt- und Abwärme z.B. aus dem Bodensee oder aus Indus­triebe­trieben.

Wie stehen Sie zur Forderung, dass Windkraftanlagen sich dem freien Wettbewerb stellen müssen und keine weiteren öffentliche Subventionen und andere marktverzerrende Bevorteilungen, wie etwa die Vorrangeinspeisung, erhalten?

Das Min­is­teri­um für Lan­desen­twick­lung und Wohnen weist darauf hin, dass dem Belang der Wind­höf­figkeit eine entschei­dende Bedeu­tung zukommt. Dabei wird auf das Umwelt­min­is­teri­um ver­wiesen. Dieses erläutert, dass grund­sät­zliche Poten­ziale für die Winden­ergien­utzung ab ein­er mit­tleren gekappten Windleis­tungs­dichte von 190 W/m² in 160 m über Grund, gemäß Win­dat­las Baden Würt­tem­berg 2019, beste­hen. Im Gebi­et Hochbühl ist die mit­tlere gekappte Windleis­tungs­dichte größer 190 W/m² in 160 m über Grund. Unter dem Blick­winkel der Windleis­tungs­dichte ist das Gebi­et Hochbühl grund­sät­zlich für die Nutzung der Winden­ergie nutzbar.

Winden­ergiean­la­gen unter­ste­hen bere­its seit 2017 einem öffentlichen Auss­chrei­bungsver­fahren und damit dem freien Wet­tbe­werb. Wet­tbe­werb beste­ht dabei zum einen zwis­chen den Ange­boten der ver­schieden­sten Bieter.  Zum anderen wird von der  Bun­desnet­za­gen­tur eine Ober­gren­ze, soge­nan­nter Höchst­wert, fest­gelegt. Beispiel­sweise wurde der Höchst­wert im Jahr 2025 auf 7,35 Cent pro Kilo­wattstunde fest­gelegt. Über den Verkauf des erzeugten Stroms an der Börse ergibt sich dann der EEG-Umlagean­teil.

„In den Jahren 2007 bis 2019 betru­gen die gesamt­ge­sellschaftlichen Kosten der Stromerzeu­gung aus Atom­en­ergie durch­schnit­tlich zwis­chen 25 Ct/kWh und 39 Ct/kWh. Davon sind 21 bis 34 Ct/kWh bish­er noch nicht im Strompreis enthal­ten und daher „ver­steck­te Kosten“ der Atom­en­ergie. Für die Atom­en­ergie sum­mieren sich die gesamt­ge­sellschaftlichen Kosten allein in diesem rel­a­tiv kurzen Zeitraum ins­ge­samt auf 348 bis 533 Mrd. EUR (real)1)

Gemäß nach­fol­gen­der Abbil­dung sind die Umweltkosten von Winden­ergie mit großem Abstand die niedrig­sten!

Nach­fol­gende Abbil­dung aus der Studie Stromgeste­hungskosten Erneuer­bare Energien vom Juli 2024 des Fraun­hofer-Insti­tut für Solare Energiesys­teme ISE zeigt die errech­neten Stromgeste­hungskosten für erneuer­bare und kon­ven­tionelle Kraftwerke, die poten­ziell im Jahr 2024 errichtet wer­den. „Die dargestell­ten Kosten­bän­der spiegeln dabei die beste­hende Band­bre­it der Berech­nungspa­ra­me­ter wider (z.B. Anla­gen­preise, Sonnene­in­strahlung, Win­dan­ge­bot, Zahl der Vol­l­last­stun­den, Kosten der CO2-Emis­sion­sz­er­ti­fikate etc.).“

Faz­it: Winden­ergiean­la­gen an Land (Onshore) pro­duzieren bil­li­gen Strom. Wir benöti­gen zur Stärkung der Region mehr Stromka­paz­itäten aus Winden­ergiean­la­gen in der Region.

Wie stehen Sie zur Frage, stärker auf den Ausbau von Technologien zu setzen, die sich im Einklang mit unserer Region befinden, und welche sehen Sie dafür als geeignet an?

Basierend auf der ver­tieften Umwelt­prü­fung im Rah­men der Erar­beitung des Teil­re­gion­alplans Energie sehen Bünd­nis 90 / Die Grü­nen den Aus­bau der Winden­ergie in Beten­brunn, Hochbühl und Gehren­berg im Ein­klang und in Aus­ge­wogen­heit zur Gesamt­pla­nung in der Region Bodensee-Ober­schwaben.

Wir begrüßen sehr den Aus­bau der Agri-Pho­to­voltaik, die Nutzung von See- und indus­trieller Abwärme und die langfristige Nutzung der mit­teltiefen und tiefen Geot­her­mie.

Würden Sie solche Belastungen unserer Region im Verhältnis zum Nutzen für richtig halten?

Der Bodenseeufer­bere­ich erfährt im Region­alplan und Lan­desen­twick­lungs­plan auf­grund sein­er Vielfalt, Eige­nart und Schön­heit beson­deren Schutz. Bünd­nis 90 / Die Grü­nen sehen unter dem vor­ge­nan­nten Schutz und der dargestell­ten Mei­n­ung zur Frage 5 keine Über­for­mung durch den Wind­park.

Wie stehen Sie zur technischen Überformung dieser raumbedeutsamen Orte des Bodensees?

Gemäß § 2 Satz 2 EEG 2021 müssen die erneuer­baren Energien bis zum Erre­ichen der Treib­haus­gas­neu­tral­ität als vor­rangiger Belang in die Schutzgüter­ab­wä­gung einge­bracht wer­den. Konkret sollen die erneuer­baren Energien damit im Rah­men von Abwä­gungsentschei­dun­gen u.a. gegenüber seis­mol­o­gis­chen Sta­tio­nen, Radaran­la­gen, Wasser­schutzge­bi­eten, dem Land­schafts­bild, Denkmalschutz oder im Forst‑, Immissionsschutz‑, Naturschutz, Bau- und Straßen­recht nur in Aus­nah­me­fällen über­wun­den wer­den. Beson­ders im pla­nungsrechtlichen Außen­bere­ich, wenn keine Auss­chlusspla­nung erfol­gt ist, muss dem Vor­rang der erneuer­baren Energien bei der Schutzgüter­ab­wä­gung Rech­nung getra­gen wer­den. Öffentliche Inter­essen kön­nen in diesem Fall den erneuer­baren Energien als wesentlich­er Teil des Kli­maschutzge­botes nur dann ent­ge­gen­ste­hen, wenn sie mit einem dem Artikel 20a GG ver­gle­ich­baren ver­fas­sungsrechtlichen Rang geset­zlich ver­ankert bzw. geset­zlich geschützt sind oder einen gle­ich­w­er­ti­gen Rang besitzen.

Beim Vor­rangge­bi­et WEA-435–001 Beten­brunn  find­et § 2 Satz 2 EEG Berück­sich­ti­gung. Damit wurde den Erneuer­baren Energien in der Schutzgüter­ab­wä­gung mehr Gewicht beigemessen als bspw. den Belan­gen des Land­schafts­bildes oder des Denkmalschutzes.  

Zudem befind­en sich im Bodenseekreis nur ca. 4% der Vor­rangge­bi­ete für Winden­ergiean­la­gen während es im Land­kreis Sig­marin­gen ca. 59% und im Land­kreis Ravens­burg ca. 37% sind

Was werden Sie dafür tun, um die Beteiligung von mündigen Bürgern bei derartigen Großprojekten sicherzustellen, die sich direkt auf ihre Lebensgrundlage auswirken?

Die Ver­bandsver­samm­lung des Region­alver­ban­des hat bere­its in der Sitzung am 18. Dezem­ber 2020 die Auf­stel­lung eines Teil­re­gion­alplanes Energie beschlossen.  Am 29.03.2023 wurde in öffentlich­er Sitzung ein Kom­mu­nika­tion­skonzept als Grund­lage für die Öffentlichkeit­sar­beit zum Teil­re­gion­alplan Energie beschlossen.  Wiederum in öffentlich­er Sitzung wurde am 08. Dezem­ber 2023 die Offen­lage des Teil­re­gion­alplans Energie beschlossen. Die Öffentlichkeits­beteili­gung fand vom 29.01 bis 29.03.2024 statt. Darüber hin­aus wurde der Entwurf auf drei Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen im Jan­u­ar 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Bürg­er haben die Möglichkeit sich über die Home­page https://www.rvbo-energie.de

und https://www.rvbo.de zu informieren. 

Die Sitzun­gen des Pla­nungsauss­chuss­es oder der Ver­bandsver­samm­lung sind im Regelfall öffentlich. Insofern besitzt der Bürg­er auf Ebene des Region­alver­ban­des mehrere Möglichkeit­en sich über den aktuellen Sach- und Beratungs­stand zu informieren.

Auf kom­mu­naler Ebene liegt es im Ermessen der Ver­wal­tung ob die The­men des Region­alver­ban­des zur Beratung in das kom­mu­nale Gremi­um, und wenn ja nicht-öffentlich oder öffentlich, gebracht wer­den.

Wie stellen Sie sich zu der Errichtung von Windkraftanlagen in den betroffenen Waldgebieten?

Der Bau von Winden­ergiean­la­gen in den Wäldern ist ein Ergeb­nis aus dem Kri­te­rienkat­a­log für die Fes­tle­gung von Vor­rangge­bi­ete Winden­ergie. Dabei tra­gen ver­schieden­ste Aspek­te direkt und indi­rekt zu Stan­dorten im Wald bei (z.B. Höhen­la­gen, keine Bebau­ung, Monokul­turen, Abstände zu Sied­lun­gen, ….). Die Konzen­tra­tion von Winden­ergiean­la­gen ist eine logis­che Folge der inten­siv genutzten Region Bodenseekreis. Die Errich­tung von Winden­ergiean­la­gen im Wald stellt ein Ein­griff dar. Beim Bau von Winden­ergiean­la­gen müssen nach Naturschutzrecht nicht ver­mei­d­bare Ein­griffe in den Naturhaushalt aus­geglichen wer­den. Ein beispiel­hafter Aus­gle­ich erfol­gte z.B. im Win­park Bad Saul­gau. Tem­porär benötigte Schot­ter­flächen für Kräne und Zwis­chen­lagerung von Anla­genkom­po­nen­ten wur­den mit natür­lich wertvollen und kli­mare­silien­ten Bau­marten wie Esskas­tanien, Wildob­st­sorten und anderen Laub­baubäu­men aufge­forstet. Zusam­men mit angelegten Feucht­biotopen kann sich eine neue und bre­it­ere Arten­vielfalt entwick­eln und auf­blühen.2)

Bünd­nis 90 / Die Grü­nen haben zur Prob­lematik der Vere­in­barkeit von Natur und Umwelt mit der Energieerzeu­gung am Sam­stag 25.01.2025 eine Klausurta­gung durchge­führt. Fach­ex­per­tisen haben dabei Vertreter:Innen von BUND, NABU vom Region­alver­band und ein Vertreter des Investors und Pro­jek­tier­ers iTer­ra vor­ge­tra­gen. Im Ergeb­nis kon­nte fest­gestellt wer­den: 

In heuti­gen Waldlich­tun­gen (zB. auf­grund von Sturm­schä­den, Käfer­be­fall) stellt die Auf­stel­lung und der Betrieb von Winden­ergiean­la­gen im Nor­mal­fall kein Prob­lem dar, da hier infolge der Sonnene­in­strahlung (z.B. Son­nen­brand) bere­its erhöhte Anforderun­gen und Ran­d­ef­fek­te an die angren­zen­den Habi­tate beste­ht.

Beim heuti­gen Wald han­delt es sich vielfach um Monokul­turen (Ficht­en­wälder). Es ist all­ge­mein bekan­nt, dass auf­grund von Kli­maer­wär­mung, Trock­en­phasen, Sturmein­wirkun­gen die Wälder neu struk­turi­ert wer­den müssen. 

Fazit:

Bei Abwä­gung Bedarf Winden­ergiean­la­gen ver­sus Gebi­ete in Wäldern muss bedacht wer­den, dass die tat­säch­lich von den Effek­ten der Winden­ergie betrof­fene Wald­fläche ger­ing ist.  

Etwa 0,016 % der bun­desweit­en Wald­fläche wird durch Winden­ergie in Anspruch genom­men. Auch sind die poten­ziellen Schä­den durch Winden­ergiean­la­gen in den Kon­text der kon­ven­tionellen Wald­be­wirtschaf­tung zu set­zen. Die punk­tuellen Wald­schä­den, die durch Winden­ergieanal­gen entste­hen kön­nen, sind stark zu rel­a­tivieren angesichts der immer noch vorherrschen­den großflächi­gen Prax­is der inten­siv­en Forstwirtschaft. Gle­ichzeit­ig spielt der Fak­tor Licht eine Schlüs­sel­rolle beim Erhalt und Schutz der Bio­di­ver­sität.3.)  

Bünd­nis 90 / Die Grü­nen befür­worten die Nutzung der Wälder für Winden­ergiean­la­gen. Beim Bau von Winden­ergiean­la­gen müssen nicht ver­mei­d­bare Ein­griffe in den Naturhaushalt aus­geglichen wer­den. Durch entsprechende Gestal­tung von mehrstu­fi­gen und struk­tur­re­ichen Waldin­nen­säu­men und der Sukzes­sions­flächen soll­ten im Zuge der Auf­stel­lung von Winden­ergiean­la­gen neue Habi­tate geschaf­fen wer­den.

Quel­lenangaben:

  1. Forum Ökol­o­gisch-Soziale Mark­twirtschaft e.V, Gesellschaftliche Kosten der Atom­en­ergie in Deutsch­land — Eine Zwis­chen­bi­lanz der staatlichen Förderun­gen und gesamt­ge­sellschaftlichen Kosten von Atom­en­ergie seit 1955, Sep­tem­ber 2020
  2. Uhl Wind­kraft Pro­jek­tierung GmBh  Co. KG, Fly­er Wind­park Bad Saul­gau
  3. BUND, NABU, Umweltauswirkun­gen von Winden­ergiean­la­gen, Stand Juni 2024

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